Mittwoch, 4. November 2009

Schwierige Beweislast

In der Justizvollzugsanstalt in Werl (Nordrhein-Westfalen) sitzt ein zu fünf Jahren Gefängnis verurteilter Bankräuber.
Der 46 Jahre alte Mann ist gläubiger Buddhist und hält die Gefängnisleitung mit diversen Forderungen auf Trab, unter anderem wollte er andere Nahrungsmittel haben.
Jetzt möchte der Gefangene, dass seine Katze in besuchen darf, weil er diese für die Wiedergeburt seiner verstorben Mutter hält. Allerdings entsprach das Amtsgericht seinem Anliegen nicht, weil er keinen Beweis für die Reinkarnation beibringen konnte.