Donnerstag, 13. Mai 2010

Geld

"Bevor Sie sich etwas kaufen, fragen Sie sich: Wenn mir jemand den Gegenwert in Geld geben würde, würde ich das Geld nehmen? Wenn ja, lassen Sie den Kauf bleiben." Diesen Rat fand ich im Blog "Die andere Seite. Nützliche Gedanken für Andersdenkende" (von Martina Lasar
und Ewald Brunmüller). Ein sehr radikaler Gedanke, keine Frage. Wenn man sich wirklich diese Frage stellte, würde man allen nicht zum Überleben nötigen Konsum wohl einstellen. So mein erster Gedanke.
Aber weiter gedacht: Natürlich würde ich das Geld nehmen. Wozu? Vielleicht um genau dies Etwas zu kaufen. Geschenkt nähme ich es also gern. Vielleicht wäre dann die Conclusio, dass ich diesen Gegenstand wirklich gern haben möchte. Und dann kaufe ich ihn mit noch mehr Überzeugung.
Es hilft alles nichts: Wir kaufen einfach gerne, weil uns das Kaufen als solches ein Beweis eigener Lebendigkeit ist. Consumo, ergo sum. Der Erwerb von Dingen steht dabei oft gar nicht im Vordergrund, so kommt es mir vor. "Ich kauf mir was" - wer mit diesem Gedanken loszieht, der hat ja gar nicht ein bestimmtes Etwas im Sinn, sondern frönt einfach der Lust am Geldausgeben.
Dokumentarfilme im Religionsunterricht stoßen bei den Schülerinnen und Schülern nicht immer auf Begeisterung, aber ich habe es (immer wieder erlebt), dass es bestimmte Beiträge gibt, die einfach aufgrund ihres Inhalts bzw. Themas massiven Widerstand und Widerspruch auslösen. Das ist so bei einer Dokumentation mit dem Titel "Leben ohne Geld", in dem es um Tauschringe und dergleichen geht. Dieser Film löst geradezu Aggressionen aus. Geld ist für uns moderne Menschen kein Tauschmittel, sondern einfach der Inbegriff von Lebendigkeit und Möglichkeiten. Schon im Jahre 1900 nannte Georg Simmel ja die psychologische Bedeutung des Geldes in der Neuzeit "das größte und vollendetste Beispiel für die psychologische Steigerung der Mittel zu Zwecken" (Philosophie des Geldes, ein in diesen Tagen des Leidens an der hochblühenden Spekulation äußerst lesenswertes Buch).

Offenes WLAN

"Wer einen Internet-Zugang über WLAN nutzt, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes dazu verpflichtet, diesen mit einem individuellen Passwort zu sichern (Aktenzeichen: BGH I ZR 121/08). Bei Zuwiderhandlung droht dem Anschluss-Inhaber eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro, wenn sich jemand ohne Erlaubnis mit dem ungesicherten WLAN verbindet und anschließend illegal Daten aus dem Internet herunterlädt.

In einem Prozess klagte eine Musikerin (Inhaberin der Rechte an einem Musiktitel), dass deren Musiktitel über einem privaten Internet-Anschluss von einer Tauschbörse heruntergeladen wurde. Der Anschluss-Inhaber konnte jedoch zweifelsfrei belegen, diesen Download nicht getätigt zu haben, der er zu der Zeit im Urlaub war.

Die Karlsruher Richter haben im konkreten Fall beschlossen, dass sich daraus jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz ableiten lässt, sondern lediglich ein Anspruch auf Unterlassung besteht."


Aus einem Newsletter des Software-Anbieters O&O

Schutzsuche

Aufgepickt an einer Klassenzimmertür in der Strassergasse. Manchmal geht's mir auch so.