"75 Jahre nach dem Reichstagsbrand hat die Bundesanwaltschaft das Todesurteil gegen den damals als Brandstifter bezichtigten Marinus van der Lubbe aufgehoben. Wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte, erfolgte die Aufhebung von Amts wegen, weil das Todesurteil auf nationalsozialistischen Unrechtsvorschriften beruhte."
Deutschlandradio 20 Uhr-Nachrichten am 10.01.2008
Es ist unglaublich, dass dieses Urteil immer noch in Kraft war. Beruht die Begründung der "Aufhebung von Amts wegen" etwa auf einer neuen Erkenntnis? Das ist alles so entsetzlich, dass es einem den Atem verschlägt.
