Freitag, 8. August 2008

Eine Oase der Kühle in der Hitze des Sommers

















Lutherkirche, Innenansicht: Blick vom Altar ins Kirchenschiff. Ein Teil der Fenster ist wegen der Bauarbeiten zur Zeit mit Brettern vernagelt.

Wir sehen uns wieder

Wir sehen uns wieder
Und Gott der Herr
Holt ihn jetzt in seine Nähe

Und hat seine Freude an ihm,
Seinem Menschen,
Den er gemacht hat
Vor langer Zeit,
Mit allem was wir
Anfang und Ende

Kommen und Gehen nennen.

So groß sind wir geworden

Und sind vor Gott so klein.
Aber Er liebt uns
Weil Er allumfassend weiß wie wir leben und sterben.
Und Er nimmt uns in seine Arme und schenkt uns

Ein Wiedersehen mit allen
Die wir lieben und geliebt haben
Die wir suchen und finden.
Weil Gottes Geschichte länger währt
Als die Weltgeschichte.
Weil Jesu Himmelfahrt älter ist als die Raumfahrt.

Weil wir wachsen, blühen und gedeihen,

Älter werden und kleiner werden,
Zu Erde werden.
Aber durch den Tod hindurch

Weiter wachsen zu Jesus,
Der sich bis an das Ende der Welt

Unser erinnert

Unser erbarmt
Und uns erlöst
Jetzt und immerdar.

Hanns Dieter Hüsch

U-Bahn Handelskai


Gebühr für Wahrnehmung eines Grundrechts?

Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft darf Geld kosten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In dem heute veröffentlichten Beschluss wird die vom Land Nordrhein-Westfalen erhobene Gebühr von 30 Euro als zumutbar bezeichnet. Die Klage eines 28-jährigen Mannes gegen die Abgabe wurde nicht zugelassen. Dieser hatte geltend gemacht, dass zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit auch das Recht gehöre, jederzeit und ohne Kosten aus der Kirche austreten zu dürfen.

DLF-Nachrichten vom 8.8.2008, 12 Uhr

So ist das eben: Ämter erheben Gebühren. Vielleicht sollte der Mann die 30 Euro von seinen Eltern zurückfordern, falls er denn als Säugling getauft wurde.