Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft darf Geld kosten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In dem heute veröffentlichten Beschluss wird die vom Land Nordrhein-Westfalen erhobene Gebühr von 30 Euro als zumutbar bezeichnet. Die Klage eines 28-jährigen Mannes gegen die Abgabe wurde nicht zugelassen. Dieser hatte geltend gemacht, dass zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit auch das Recht gehöre, jederzeit und ohne Kosten aus der Kirche austreten zu dürfen.
DLF-Nachrichten vom 8.8.2008, 12 Uhr
So ist das eben: Ämter erheben Gebühren. Vielleicht sollte der Mann die 30 Euro von seinen Eltern zurückfordern, falls er denn als Säugling getauft wurde.
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