Samstag, 19. September 2009

Kirche als Sonderwelt mit eigenem Recht

Beschäftigte im kirchlichen Dienst dürfen nach Ansicht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihres Diakonischen Werks nicht streiken.

Zwar hätten sie das Recht, sich Gewerkschaften anzuschließen und etwa mit Demonstrationen ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, doch «sind Streiks im kirchlichen Dienst ausgeschlossen», heißt es in einer am Freitag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von Kirche und Diakonie. Diese reagierten damit auf einen Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di, die vom 21. bis 25. September eine bundesweite Aktionswoche mit Schwerpunkten in mehreren diakonischen Einrichtungen angekündigt hat.

Kirche und Diakonie stellten klar, dass ihr Sonderweg für die Tariffindung den Arbeitskampf ausschließe. Paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen handeln die Tarife für die Beschäftigten aus. Kommt keine Einigung zustande, tritt eine Schiedskommission zusammen, deren Spruch verbindlich ist. Nach dem eigenen Selbstverständnis könne die gemeinschaftliche Ausgestaltung des Arbeitsrechts und der Dienst von Kirche und Diakonie «nicht durch Streik und Aussperrung ausgesetzt» werden. Deshalb forderten sie die Gewerkschaften mit Nachdruck auf, «den rechtlichen Ausschluss von Streiks zu respektieren».

Kirche und Diakonie in Westfalen und Hannover wollen den Streikaufruf gerichtlich verbieten lassen. Sie reichten nach eigenen Angaben am Dienstag Klage beim Arbeitsgericht Bielefeld ein. Das Arbeitsgericht solle «feststellen, dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie rechtswidrig sind», und den Streikaufruf verbieten. Die Gewerkschaft verwies dagegen auf das grundgesetzliche Recht auf Arbeitskampf.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind die Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die sind seit Jahresbeginn festgefahren sind. Die Arbeitnehmervertreter kritisieren die angebotenen Lohnsteigerungen als nicht ausreichend. Sie boykottieren die Verhandlungen seit Januar. Die großen diakonischen Werke Evangelisches Johanneswerk und von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel in Bielefeld hatten angesichts dessen rückwirkend zum 1. Juli eine Erhöhung der Gehälter um vier Prozent beschlossen.


Quelle: epd, zit. n. jesus.de

Kirche ist eben doch eine Sonderwelt, und wer bei der Kirche (oder in der Diakonie) arbeitet, verzichtet auf einen Teil seiner bürgerlichen Rechte. Das Motto der Diakonissen "Mein Lohn ist, dass ich darf" steckt immer noch in vielen Köpfen kirchlicher Leitungsfunktionäre. Natürlich zahlt man Gehälter. Aber ein Arbeitgeber wie andere ist die Kirche darum noch lange nicht - und sie behandelt ihre Mitarbeiter eben nach ihrem eigenen Rechtsverständnis. Und das lässt sie sich gegebenenfalls auch von einem staatlichen Gericht bestätigen. Nach der Weimarer Verfassung und dem Grundgesetz regeln die Religionsgemeinschaften als Körperschaften ihre Angelegenheiten selbst - auch unter Einschränkung staatlich garantierter Rechte. Das gilt für den Zölibat katholischer Priester ebenso wie für die Behandlung von Scheidungen bei evangelischen Pfarrern oder eben das Streikrecht. Übrigens werden die Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen in aller Regel schlechter bezahlt als die Angestellten in vergleichbaren kommunalen oder anderen öffentlichen Einrichtungen.

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