Sonntag, 21. Oktober 2007

A.B.und H.B.

"Die Evangelische Kirche A.u.H.B. ist die einzige Glaubensgemeinschaft in Österreich und wohl auch weltweit, die keine natürliche Personen als Mitglieder hat. In ihr sind die A.B.- und die H.B.-Kirche zur gemeinsamen Verwaltung zusammengeschlossen.

Die Kirchenleitung und die Vertretung der Kirche nach außen hat der Oberkirchenrat A.u.H.B. mit Sitz in Wien inne. Ihm gehören an: der Bischof, der Landeskurator und die Oberkirchenräte A.B. (für die A.B.-Kirche) sowie der Landessuperintendent und ein weltlicher Oberkirchenrat H.B. (für die H.B.-Kirche). Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Oberkirchenrats A.B. Zu den Aufgaben des Oberkirchenrats A.u.H.B. gehören Verordnungen zur Vollziehung der Kirchenverfassung und der kirchlichen Gesetze der beiden Mitgliedskirchen sowie die Regelung des Religionsunterrichts." (Wikipedia)

Eigentlich ganz einfach, oder? Ach ja: "A.B." steht für "Ausgburgischen Bekenntnisses" und "H.B. für "Helvetischen Bekenntnisses", in Deutschland würde man also sagen für "Lutheraner" bzw. "Reformierte" (aber diese Ausdrücke sind in Österreich ganz ungebräuchlich).

"Bist Du A.B. oder H.B.?" Diese Frage, die nur für nicht-österreichische Ohren lustig klingt, kann hier jedes evangelische Kind ohne Zögern beantworten.

Aber trotz dieser klaren Trennung bilden die beiden Kirchen eine Glaubensgeeinschaft mit weitgehend gemeinsamer Verwaltung: eine Leuenberger Kirche par excellence, wo ich mich als Pfarrer aus Kurhessen-Waldeck (einer durch die Geschichte zusammengewachsenen Kirche ohne Konsensunion) ganz richtig fühle.

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