„Zwei Pfeiler der persönlichen Sicherheit der Bürger, insbesondere der Schwächsten unter den Mitmenschen, der Kinder und der (jungen) Frauen, sind im Fall Elisabeth F. zerbrochen, zumindest aber nicht tragfähig gewesen - ähnlich wie im Fall Kampusch, der sich im selben Zeitraum ereignete, aber früher zu Ende gekommen ist: die oft beschworene, oft gepriesene und oft beklagte soziale Kontrolle ebenso wie die staatliche Kontrolle. Auch in den meisten sonstigen sensationellen Kindesentführungs- oder Kindermordfällen wird nachträglich derselbe Befund erhoben.
Plausible Erklärungen für das Verschwinden?
Zwar sind (elterliche) Eigenverantwortung und familiäre Fürsorge die Grundvoraussetzungen für das Überleben und Gedeihen von Kindern und Jugendlichen, aber die vielen in den letzten Jahren entdeckten Fälle von Kindstötungen und Inzestverbrechen belegen, dass Eltern und Kinder nicht grundsätzlich und immer sich selbst überlassen werden dürfen. Verwandte, Freunde, Nachbarn, Ärzte, Kindergärtnerinnen und Lehrer haben nicht nur freundlich zu lächeln oder spontan hilfsbereit zu sein, sondern auch hinzuschauen, nachzudenken und in Zweifelsfällen nachzufragen. Es gibt keine Regel, wie oft solche Zweifelsfälle im Alltag vorkommen. Das Alltägliche ist in der Regel rechtlich einwandfrei. Aber die Ausnahme, die die Regel bestätigt, gilt es wahrzunehmen.
Der Fall Amstetten zeigt, dass es über ein Vierteljahrhundert Ausnahmen gab: jeweils kleine, vereinzelte Dinge, die weder die Nachbarn, die Schulkameraden noch die Geschwister der verschwundenen Tochter zu deuten wussten. Wollten sie diese überhaupt ernst nehmen - oder waren die frühen Beobachtungen der väterlichen Brutalität dann, nach dem Verschwinden, tragischerweise vermeintlich plausible Erklärungen für das Verschwinden? Fiel keinem auf, dass das Mädchen, das Zuflucht bei einer Sekte genommen haben soll, zwar Grund hatte, sich nicht bei den Eltern zu melden, aber eigentlich keinen Grund, um Mitschülern und Bekannten, die mit den Eltern nichts zu tun hatten, jegliches Lebenszeichen vorzuenthalten?
Mit Blick auf die Tochter hat im Jahre 1984 das ganze soziale Umfeld versagt. Doch damit begannen erst die Auffälligkeiten, die das kleinstädtische Miteinander auf die Probe stellten. Es war nicht wie bei einer in einem Hochhaus vergessenen Toten oder einem Kindesmord. Eine Merkwürdigkeit folgte der anderen - zwei Jahrzehnte lang. Eine vor dem Vater und dessen Gewalttätigkeit angeblich Geflohene, die demselben Vater nacheinander ihre Kinder anvertraut? Oder etwas anderes: all die Erdarbeiten und baulichen Aktivitäten, die am Haus selbst nichts veränderten? Und beim Rätseln über die „Vermisste“ erregten die amtsbekannten familieneigenen „Schutzräume“ nie Verdacht?
Fatale Leichtgläubigkeit
Soziale Kontrolle und staatliche Kontrolle gehen immer Hand in Hand; meldet jemand einen Falschparker oder Ruhestörer, erscheinen die Behördenvertreter rasch am Ort. In Amstetten will das Umfeld nichts gemerkt haben - und dann hat es auch der Staat nicht.
Das Verschwinden war abgehakt, von da an gebärdeten sich die Behörden als Dienstleister für den Kunden F. Pflegschaft gewünscht - gerne; Adoption gefällig - erscheint sinnvoll zu sein. Schon das dritte Findelenkelkind? Glückwunsch zu diesem vertrauensvollen Verhältnis mit der Tochter. Wer es nicht so sarkastisch sieht, muss sich über die Leichtgläubigkeit ganzer Sachbearbeiter-Jahrgänge wundern oder über die Phantasielosigkeit von Juristen und Polizisten.
Manche meinen, nur eine regelrechte Beschränkung der sozialen und staatlichen Kontrolle sichere die Freiheit des Einzelnen. Doch das Gegenteil ist wahr, denn der Preis ist zu hoch. Jeder, der sich über den neugierigen Blick der Nachbarn beim Wäscheaufhängen ärgert, hält es für die Pflicht derselben, ihn zu warnen, wenn ein Einbrecher über den Balkon steigt.
Beide Male geht es aber um dasselbe: das Hinsehen. Bei den Behörden reicht dies nicht, sie werden von den Bürgern bezahlt, aber nicht, um vom Staat in Ruhe gelassen, sondern um beschützt zu werden. Da ist keine Wahlmöglichkeit gegeben: Der Schutz des Bedrohten hat Vorrang vor dem Inruhegelassenwerden der anderen. Nach diesem Grundsatz hätte nach dem Hinweis des Großvaters die halbverhungerte Lea-Sophie in Schwerin noch gerettet, aber auch die Leidenszeit der Elisabeth in Amstetten verkürzt werden können. (…)“
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