Sonntag, 6. Juli 2008

Neue Situation für die Kirchen

Ab dem kommenden Jahr soll die Trennung von kirchlicher und staatlicher Heirat rechtlich möglich sein. In Deutschland können Paare dann ab dem 1. Januar 2009 kirchlich heiraten, ohne dass die Partner zuvor standesamtlich geheiratet haben. Dies erlaubt die von der großen Koalition beschlossene Änderung des Personenstandsrechts.

Bei Juristen hat diese grundlegende Änderung Bedenken ausgelöst. »Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen», zitierte die «Süddeutsche Zeitung» (Donnerstagsausgabe) den Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab.

Schwab hält dem Bericht zufolge «die Sache für äußerst bedenklich», wenn die Nur-Kirchenehe gewählt werde, um das Risiko des Scheiterns dieser Ehe vermögensrechtlich auf den schwächeren Partner abzuwälzen. Der Jura-Professor werbe deshalb für eine gründliche juristische Aufklärung.

Seit der Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 waren Priester [und evangelische Pfarrer U.K.] bestraft worden, wenn sie eine Hochzeit in der Kirche vor der standesamtlichen Eheschließung zelebrierten. Die schwere der Strafe reichte von Geldstrafen bis hin zu mehreren Jahren Haft. Bis zuletzt behandelte der Gesetzgeber einen Verstoß lediglich als Ordnungswidrigkeit ohne Sanktionen.

Gefunden auf jesus.de

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