Manche Leute sind einfach zu leicht beleidigt. Okay, es ist vielleicht nicht nett, als Dummschwätzer bezeichnet zu werden. Aber wer nun mal dummes Zeug schwätzt, muss auch aushalten können, wenn das einer feststellt. Das findet zumindest das Bundesverfassungsgericht. Wer einen anderen "Dummschwätzer" nennt, es aber nicht so richtig persönlich meint, sondern eigentlich bloß eine einzelne Aussage kritisieren will, ist nicht strafbar.
Die Gerichte müssen sich dauernd mit irgendwelchen beleidigten Leberwürsten rumärgern. Zum Beispiel die Amtsrichter in Berlin-Tiergarten. Die hatten es mit einem Polizisten zu tun, der sich auf den Schlips getreten fühlte, weil ihm jemand das folgende harmlose Sprüchlein zugerufen hatte: "Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!"
Kein Grund zum Schmollen, finden die Richter, schließlich handele es sich bei den dienstlichen Verrichtungen eines Oberförsters um nützliche und dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ein verständiger Revierförster wäre ja durch die Bezeichnung "Oberkommissar" auch nicht gekränkt.
Im Büro eröffnet das Urteil jedenfalls ganz neue Kommunikationsmöglichkeiten: Den tumben Praktikanten kann man nun ohne Bedenken als "Bauern" bezeichnen - ist schließlich ein ehrenwerter Beruf. Und wenn die Chefin mal Unsinn redet, kann man zu ihr straflos sagen: "Dummschwätzende Vorzimmerdame!" Ist ja nicht persönlich gemeint. Und eine verständige Fachkauffrau für Büromanagement wäre auch nicht beleidigt, wenn man sie als Chefin bezeichnet.
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