"Das Bundesverfassungsgericht hat seinem Ruf als Hort der Vernunft mal wieder alle Ehre gemacht. Nicht auszudenken, was passiert wäre, hätte das Gericht die Bildung von unbegrenzten Namensketten gebilligt. Herr Müller-Lüdenscheid gibt Frau Schulze-Piepenbrink das Jawort, und schon wäre etwa Familie Müller-Lüdenscheid-Schulze-
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Auch die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG begrüßt das Urteil:
"Das Verbot von Namensketten ist kein Ausdruck staatlicher Schikane, sondern soll einen Namens-Wirrwarr verhindern, der sich über die Generationen immer weiter auszuwachsen droht. So verlöre der Name schlussendlich seine zentrale Funktion, den Träger zu identifizieren und familiär zuzuordnen. Von den Problemen mit sperrigen Namensgirlanden im Alltag ganz zu schweigen", so die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG.
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Die RHEIN-ZEITUNG aus Koblenz sieht es ähnlich:
"Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut. Und es gilt, wann immer möglich, sie zu schützen. Aber die Selbstverwirklichung einiger weniger darf eben nicht so weit gehen, dass ein großer Teil der Allgemeinheit darunter leidet. Das hat Karlsruhe mit seinem Urteil klargemacht. Und das Gericht hat durch das Nein zu verwirrenden Kombinationen verhindert, dass Probleme in der praktischen Handhabung von Namen für Behörden oder andere Menschen entstehen", konstatiert die RHEIN-ZEITUNG.
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Und der MANNHEIMER MORGEN gibt zu bedenken:
"Die Eltern mögen beim Wunsch nach einer Namenskette noch so hehre Absichten hegen: Ausbaden müssten es die Kinder. Zungenbrecherische Namensungetüme bieten nicht nur Anlass zum Spott, sie sind schlicht und einfach unpraktisch."
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Die FRANKFURTER RUNDSCHAU sieht es so:
"Dass ein Paar mit einer solchen Lappalie das Bundesverfassungsgericht belästigt, ist erstaunlich. Schuld daran hat natürlich Helmut Kohl, in dessen Kanzlerschaft die gesetzliche Untersagung der Namens-Triole fiel. Was eine Bundesregierung – und auch die amtierende ist da hartleibig – so alles glaubt regeln zu müssen, darüber darf man sich mindestens genauso wundern. Der Staat möge Kinder davor bewahren, dass ihre Eltern ihnen idiotische Vornamen geben. Aber ob Erwachsene abstruse Operationen an ihren Nachnamen vornehmen, kann der Bundesrepublik Deutschland doch völlig schnuppe sein. Wer siebenmal heiratet und keine Ehe und den dazugehörigen Namen missen möchte, der soll sich halt größere Visitenkarten drucken lassen", bemerkt die FRANKFURTER RUNDSCHAU.
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Auch die SÄCHSISCHE ZEITUNG hält das Urteil für falsch:
"In der Tat geben so manche Namensketten Anlass zum Spott. Das rechtfertigt allerdings kein Verbot. Wenn Geschmack ein zulässiges Kriterium wäre, müssten die Standesämter auch so manchen exotischen Vornamen streichen. Die Welt gerät nicht aus den Fugen, wenn die Klägerin den Namen Kunz-Hallstein-Thalheim auf ihr Klingelschild schreiben möchte", argumentiert die SÄCHSISCHE ZEITUNG aus Dresden.
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"Das Verbot von Vielfachnamen bestätigt einen verheerenden Trend", hält das FLENSBURGER TAGEBLATT fest.
"Der Staat mischt sich immer stärker in immer mehr Lebensbereiche der Bürger ein. Wollen wir das wirklich? Sollen wir erwachsenen Menschen künftig etwa verbieten, sich die Haare knallgrün zu färben? Oder ein zitronengelbes Auto zu fahren? All das muss man nicht mögen. Aber man muss es tolerieren können."
Aus der Presseschau des Deutschlandfunks vom 6. Mai 2009
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