Samstag, 17. Januar 2009

In sich schlüssige Konsequenz einer theologisch fragwürdigen Entscheidung

Homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer der rheinischen Kirche in eingetragenen Lebenspartnerschaften erhalten bei Besoldung und Versorgung dieselben Rechte wie Ehepaare. Das hat die am Freitag in Bad Neuenahr beendete Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland beschlossen. Kirchenbedienstete in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben damit dieselben Ansprüche auf Ortszuschlag oder Hinterbliebenenrenten wie Ehepaare. Im Vordergrund der Entscheidung "stand eine Grundsatzfrage, denn faktisch geht es um zurzeit lediglich zwölf Fälle eingetragener Lebenspartnerschaften und Mehrkosten von 19 740 Euro pro Jahr", sagte ein Kirchensprecher.

Kölnische Rundschau 16. 01. 2009


Wie beruhigend, dass immerhin die finanziellen Folgen noch zu vernachlässigen sind...
Als Konsequenz der theologisch fragwürdigen Entscheidungen, Menschen in homosexuellen Partnerschaften zu segnen und solche Partnerschaften auch im Pfarrhaus zuzulassen, ist dieser Beschluss in sich immerhin schlüssig. Eine Sonderregelung für Pfarrer und Pfarrerinnen wäre unter diesen Voraussetzungen noch ärgerlicher.

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