Mit ihren Verfassungsbeschwerden rennen die Religionsgemeinschaften gegen eine illustre Koalition an. Der rot-rote Senat in Berlin hat sich die Interessen des Einzelhandels zu Eigen gemacht und alle vier Adventssonntage zu Shoppingterminen deklariert. Da soll noch einer sagen, Rot-Rot fördere nicht die Wirtschaft. Das Verhältnis ist so eng, dass die Landesregierung auf die Einzelhändler verweist, als die Verfassungsrichter nach Zahlen fragten.
Genesis zum Prozessauftakt
Ein ungewohnter Ton war allerdings auch zu Beginn der Verhandlung über die Klagen der katholischen und evangelischen Kirche zu hören. „Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel und Erde gemacht ... und ruhte am siebenten Tage. Dann segnete der Herr den Sabbattag und heiligte ihn.“ So startete Berlins Bischof Wolfgang Huber sein Statement und erzielte einen Aufmerksamkeitserfolg bei den Richtern. Mit Bibelzitaten werden die Verfassungshüter im Verhandlungssaal eher selten konfrontiert.
Immerhin: Der Berliner Senat hat die Provokation für die Kirchen erkannt und versucht, die Kaufhaustüren in der Vorweihnachtszeit zumindest nicht sperrangelweit zu öffnen – an den Adventssonntagen sollen Verbraucher erst ab 13 Uhr in die Konsumtempel strömen dürfen. Dann aber hat es mit dem Entgegenkommen der Berliner Wirtschaftsförderer allerdings auch sein Bewenden. An den weiteren sechs verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen sollen diese zeitlichen Beschränkungen nicht gelten.
Das wiederum verdrießt die Vertreter der Kirchen. Gottesdienste gebe es nicht nur am Vormittag, sondern auch am Nachmittag und Abend, argumentierte Huber. Mit der Sonntagsöffnung gingen zudem „kollektive Freiräume für ehrenamtliches Engagement verloren“. Dem Senat warf er vor, „einen beunruhigenden Mangel an religiöser wie kultureller Achtung“ gegenüber den Kirchen an den Tag zu legen.
Macht hoch die Tür, die Tor macht weit
Die Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) verteidigte das Berliner Gesetz als ehrlicher als in anderen Bundesländern, weil es die Sonntagsöffnung abschließend regele und den unteren Behörden keinen Spielraum für weitere Genehmigungen gebe. Zudem wies sie auch auf die Sonderrolle der Hauptstadt innerhalb Deutschlands hin: Die Besucherzahlen Berlins rangierten in der ähnlichen Größenordnung wie die von London oder Paris. Und diesen Touristen, so zumindest konnte man ihre Aussage interpretieren, müsse eben sonntags etwas geboten werden.
Auch von anderer Seite gab es Gegenwind für die Kirchenmänner. Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde, von den Grünen für Karlsruhe nominiert, griff die Geistlichkeit pointiert an: „In den USA gibt es keinen Sonntagsschutz, aber die Kirchen sind voll“, so der Jurist. In Deutschland dagegen blieben die Kirchenbänke regelmäßig leer – trotz Sonntagsschutz. Ihm fehlten die Belege für eine Verletzung der Grundrechte gläubiger Christen in Berlin.
Sie „bedürfen des Gesetzgebers, um Gläubige in die Kirche zu bekommen,“ hielt Bryde den Kirchen nicht ohne Häme vor. Damit erregte er zwar das Missfallen von Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Doch Bryde steht mit seiner Meinung im Ersten Senat nicht allein da. Kein gläubiger Christ sei gezwungen, am Sonntag zum Shoppen zu gehen, meinte auch Richter Reinhard Gaier. (...)
Die Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) verteidigte das Berliner Gesetz als ehrlicher als in anderen Bundesländern, weil es die Sonntagsöffnung abschließend regele und den unteren Behörden keinen Spielraum für weitere Genehmigungen gebe. Zudem wies sie auch auf die Sonderrolle der Hauptstadt innerhalb Deutschlands hin: Die Besucherzahlen Berlins rangierten in der ähnlichen Größenordnung wie die von London oder Paris. Und diesen Touristen, so zumindest konnte man ihre Aussage interpretieren, müsse eben sonntags etwas geboten werden.
Auch von anderer Seite gab es Gegenwind für die Kirchenmänner. Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde, von den Grünen für Karlsruhe nominiert, griff die Geistlichkeit pointiert an: „In den USA gibt es keinen Sonntagsschutz, aber die Kirchen sind voll“, so der Jurist. In Deutschland dagegen blieben die Kirchenbänke regelmäßig leer – trotz Sonntagsschutz. Ihm fehlten die Belege für eine Verletzung der Grundrechte gläubiger Christen in Berlin.
Sie „bedürfen des Gesetzgebers, um Gläubige in die Kirche zu bekommen,“ hielt Bryde den Kirchen nicht ohne Häme vor. Damit erregte er zwar das Missfallen von Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Doch Bryde steht mit seiner Meinung im Ersten Senat nicht allein da. Kein gläubiger Christ sei gezwungen, am Sonntag zum Shoppen zu gehen, meinte auch Richter Reinhard Gaier. (...)
Es ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel, und er hat mehr prinzipielle Bedeutung. Tatsächlich gehen nicht mehr Leute in die Kirche, wenn die Warenhäuser geschlossen haben, insofern ist der Verweis auf die vereinigten Staaten nicht ganz unberechtigt. Wenn die Bindung zur Gemeinde, wenn der innere Antrieb stark genug ist, spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Geschäfte gelöffnet haben oder nicht. In Österreich ist der Karfreitag ein gewöhnlicher Werktag, alle Läden haben auf, trotzdem sind die evangelischen Gottesdienste sehr gut besucht.
Tatsächlich geht es aber um die Wahrung eines Kulturgutes: Europa hat seine Zeit fast zwei Jahrtausende um den Sonntag herum strukturiert, und das steht nun immer mehr in Gefahr. Der gemeinsame freie Tag ist aber nicht darum bewahrenswert, weil er christlich wäre, sondern weil er menschlich ist.
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