Erstmals geht ein Vater aus Niederösterreich vor den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH), um das christliche Kreuz in Kindergärten anzufechten. Anlass ist nicht zuletzt das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Antragsteller - bekennender Atheist - sieht das konfessionslose Aufwachsen seiner Tochter durch die Veranstaltung religiöser Feiern und die Anbringung von Kruzifixen von Seiten des Kindergartens gestört und das Recht auf Glaubensfreiheit - und damit das Recht auch ohne religiöses Bekenntnis aufzuwachsen - verletzt. Das berichtete der "derStandard.at" am Freitag.
Die Tochter habe in diesem Schuljahr an vier religiösen Festen (Erntedank, Martinsfest, zwei Nikolausfeiern) inklusive Kirchenbesuch teilnehmen müssen. Außerdem hänge im Aufenthaltsraum des Kindergartens ein Kreuz in Augenhöhe der Kinder. Der Kindergarten teilte dem Vater mit, dass bei der Vorbereitung auf die religiösen Feste nicht auf andere Religionen und Weltanschauungen eingegangen werde. Einen privaten Kindergarten ohne religiöse Feste gebe es in der näheren Umgebung nicht, heißt es im Antrag.
Konkret will der niederösterreichische Vater zwei Passagen aus dem niederösterreichischen Kindergartengesetz geändert bzw. aufgehoben haben: Jenen, in dem steht, dass das Kindergartenpersonal einen grundlegenden Beitrag "zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten" habe und jenen, wonach in Kindergärten, in denen die Mehrzahl der Kinder ein christliches Religionsbekenntnis haben, ein Kreuz anzubringen sei.
Das war nur eine Frage der Zeit, bis ein solcher Prozess auch in Österreich angestrengt wird. Man darf gespannt sein. Die Kindergartengesetze der einzelnen Bundesländer sind vermutlich auch noch unterschiedlich. In Wien gibt es bestimmt keine "Kreuzpflicht", wenn in den städtischen Kindergärten aus Gründen religiöser Korrektheit schon der Nikolo nicht mehr kommen darf.
Gibt es ein Kinderrecht auf religions- und konfessionsloses Aufwachsen? Noch nicht, aber wer weiß, worauf man noch verfällt. Aber wenn man dann schon dabei ist: Wie wäre es mit dem Recht auf die Freiheit von Werbung, Konsumterror und Gewaltdarstellungen in den Medien? Müssen Eltern nicht immer in Kauf nehmen, dass ihre Kinder mancherlei Einflüssen ausgesetzt sind, mit denen man in der familiären Erziehung dann kritisch umgehen muss?
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