Dienstag, 31. August 2010
St. Margarethen
Sonntag, 29. August 2010
Zum Nachdenken
Sonntag, 18. Juli 2010
Gedanke
Mittwoch, 14. Juli 2010
Schnäppchen-Disneyland
Überdeutlich
Dienstag, 13. Juli 2010
Gut evangelisch: Der Friedhof als Schlafhaus
Freitag, 9. Juli 2010
Beim Aufräumen wiedergefunden...
Diesen Prospekt finde ich jetzt wieder, als ich während meines Urlaubs das Arbeitszimmer in Ordnung bringe und viel räume (und wegwerfe). Das Motiv mit dem ostdeutschen Ampelmännchen ist einfach gut. Leider konnte ich nicht hinfahren. Ach ja: Österreich ist natürlich auch ein Missionsgebiet, vielleicht noch in viel höherem Maße als Deutschland ist dieses Land säkularisiert. Wenigstens in Wien kommt mir das so vor. In den Bundesländern spielt der traditionelle Katholizismus natürlich noch immer eine größere Rolle; in Wien aber ist Religion eine Privatangelegenheit, über die man am liebsten nicht spricht.
Dienstag, 15. Juni 2010
Scharf geschossen
Es ist uns ein innerer Reichsparteitag, liebe Volksgenossen zu Hause vor den Volksempfängern. Trotz des Lärms, den die Zulu-Kaffer, pardon Neger, hier machen, hat unsere deutsche Truppe die australischen Buschmänner soeben mit einem 4:0 nach Hause geschickt. Seit 20.30 Uhr wurde zurückgeschossen. Lauter Bombentreffer! Scharf ins Hakenkreuzeck. Das Match gegen Coventry seinerzeit war nichts dagegen. Wir sind der Endlösung der Jubelfrage ein schönes Stück näher gerückt. In der VIP-Lounge klirrten in dieser herrlichen Reichskristallnacht bereits die Sektgläser. Heute gehört ihnen Deutschland und morgen die ganze Weltmeisterschaft – den strammen Jungs von der Jogi-Jugend, Mesut Özil, Miroslav Klose, Mario Gomez und Cacau. Ein Volk, ein Land, ein Trainer, wie wir immer sagen. Ja, es geht ein Ruck durch Deutschland, seit wir wieder mal wen aus dem Bezirk Braunau gewählt haben: unsere Alisar, Germanias Nächstes Spitzenmodell. Ein sehr schöner Anschluss-Treffer."
Oliver Pink in der Presse, Rubrik „Pizzicato“ (Print-Ausgabe vom 15.06.2010)
Die sprachliche Entgleisung der ZDF-Moderatorin Katrin Müller-Hohenstein ("innerer Reichsparteitag") macht es den hiesigen Zeitungen natürlich leicht, Spott und Hohn über Deutschland auszugießen.
Sonntag, 6. Juni 2010
Heil aus Hannover?
Freitag, 21. Mai 2010
Ein neuer Luther
Mittwoch, 19. Mai 2010
Donnerstag, 11. Februar 2010
Kurz und knapp
Dienstag, 9. Februar 2010
Montag, 8. Februar 2010
Semesterferien
Dienstag, 29. Dezember 2009
Österreich und der Weltkreis
Gesehen in der Volksschule Knollgasse im 17. Bezirk.
Samstag, 19. Dezember 2009
Nun auch in Österreich
Erstmals geht ein Vater aus Niederösterreich vor den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH), um das christliche Kreuz in Kindergärten anzufechten. Anlass ist nicht zuletzt das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Antragsteller - bekennender Atheist - sieht das konfessionslose Aufwachsen seiner Tochter durch die Veranstaltung religiöser Feiern und die Anbringung von Kruzifixen von Seiten des Kindergartens gestört und das Recht auf Glaubensfreiheit - und damit das Recht auch ohne religiöses Bekenntnis aufzuwachsen - verletzt. Das berichtete der "derStandard.at" am Freitag.
Die Tochter habe in diesem Schuljahr an vier religiösen Festen (Erntedank, Martinsfest, zwei Nikolausfeiern) inklusive Kirchenbesuch teilnehmen müssen. Außerdem hänge im Aufenthaltsraum des Kindergartens ein Kreuz in Augenhöhe der Kinder. Der Kindergarten teilte dem Vater mit, dass bei der Vorbereitung auf die religiösen Feste nicht auf andere Religionen und Weltanschauungen eingegangen werde. Einen privaten Kindergarten ohne religiöse Feste gebe es in der näheren Umgebung nicht, heißt es im Antrag.
Konkret will der niederösterreichische Vater zwei Passagen aus dem niederösterreichischen Kindergartengesetz geändert bzw. aufgehoben haben: Jenen, in dem steht, dass das Kindergartenpersonal einen grundlegenden Beitrag "zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten" habe und jenen, wonach in Kindergärten, in denen die Mehrzahl der Kinder ein christliches Religionsbekenntnis haben, ein Kreuz anzubringen sei.
Das war nur eine Frage der Zeit, bis ein solcher Prozess auch in Österreich angestrengt wird. Man darf gespannt sein. Die Kindergartengesetze der einzelnen Bundesländer sind vermutlich auch noch unterschiedlich. In Wien gibt es bestimmt keine "Kreuzpflicht", wenn in den städtischen Kindergärten aus Gründen religiöser Korrektheit schon der Nikolo nicht mehr kommen darf.
Gibt es ein Kinderrecht auf religions- und konfessionsloses Aufwachsen? Noch nicht, aber wer weiß, worauf man noch verfällt. Aber wenn man dann schon dabei ist: Wie wäre es mit dem Recht auf die Freiheit von Werbung, Konsumterror und Gewaltdarstellungen in den Medien? Müssen Eltern nicht immer in Kauf nehmen, dass ihre Kinder mancherlei Einflüssen ausgesetzt sind, mit denen man in der familiären Erziehung dann kritisch umgehen muss?
Montag, 7. Dezember 2009
Wer sich mit den bösen Geistern einlässt...
Wer am vergangenen Wochenende nicht vom Krampus heimgesucht wurde, kann von Glück reden. Denn ein Treffen mit dem Bösewicht kann unangenehm enden, wie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt.
Im Dezember 2005 veranstaltete ein Verein im Salzburger Land einen Krampuslauf. Gleich 250 Krampusse nahmen daran teil. Eine Frau – sie war als Zuschauerin zu der Veranstaltung gekommen – machte um 21Uhr nähere Bekanntschaft mit einem Krampus. Dieser stürmte in die Zuschauermenge und packte ein neben der Frau stehendes Mädchen an den Haaren. Die Frau selbst wurde dabei vom Griff der Rute massiv am linken Auge verletzt. Die Frau klagte den Veranstalter – der konkrete Übeltäter hinter der Maske wurde nicht ausfindig gemacht.
Das Erstgericht wies die Klage ab. Es falle in die Eigenverantwortung des Publikums, ob es an der Vermischung von Publikum und Krampussen beim Freilauf teilhaben wolle. Ein Mehreinsatz an Ordnern hätte auch nichts genützt: Das Verhalten des Krampusses in der Mädchengruppe sei nicht so auffallend gewesen, dass ein Ordner eingegriffen hätte.
Schläge gegen Beine normal
Denn „leichtes Rutenschlagen gegen Mädchenbeine und Körperkontakte etwa durch scheinbar bedrohliches Herumfuchteln oder Mädchen-in-die-Haare-Greifen“ würden unter „nicht zu verhindernde Exzesse“ fallen. Jedenfalls scheide eine Haftung des Krampusvereins aus, weil nicht festgestellt werden konnte, dass die Verletzung der Frau tatsächlich durch eine am Handgelenk des Krampusses baumelnde Rute verursacht worden sei. Das Berufungsgericht hingegen hob das Urteil auf: Es betonte, dass die Augenverletzung durch die Krampusrute im Prozess unstrittig gewesen sei. Überdies müsse der Krampusverein aufgrund einer bescheidmäßigen Anordnung die Haftung für Schäden übernehmen. Dies sei Inhalt des Bescheides gewesen, mit dem der Bürgermeister die Veranstaltung genehmigt hat.
Der Oberste Gerichtshof (10 Ob 15/08s) entschied aber, dass es für die im Bescheid ausgesprochene verschuldensunabhängige Haftung des Veranstalters keine Rechtsgrundlage im Salzburger Veranstaltungsgesetz gebe. Der Bescheid biete damit keine Haftungsgrundlage. Aber auch wegen der Unterlassung von Sicherheitsmaßnahmen könne es keine Haftung des Krampusvereins geben. Denn Besucher beim Krampuslauf seien während des Freilaufs, der an den Umzug anschließt, nicht bloß Zuseher. Sie seien vielmehr Mitwirkende „zur eigenen Unterhaltung und des Nervenkitzels wegen“, meinte der OGH. Den Zusehern falle „ungefragt die Rolle der Opfer der Krampusse zu“. Die verletzte Frau habe daher die Gefahr, die von Krampussen und ihren am Handgelenk baumelnden Ruten ausgehe, selbst erkennen müssen. Sie bekommt keinen Schadenersatz.





