UTOPIE
Ich stelle unser Bett
In den Mondschein
Auf eine Brücke aus Licht
Die über den Strom führt
Der keinen Ursprung hat und kein Ziel
Auf eine Brücke
Aus Licht
Ohne Hin- und Herweg
Karl-Johannes Vogt (*1919)
Samstag, 19. September 2009
Babenberger - immer und überall?
"Wisst ihr etwas über die Stadt Essen? Denkt mal an das Fach Geschichte..."
"Waren da die Babenberger?"
Dialog im Unterricht. Das Geschichtsbild österreichischer Schüler ist schon etwas verengt.
Kirche als Sonderwelt mit eigenem Recht
Beschäftigte im kirchlichen Dienst dürfen nach Ansicht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihres Diakonischen Werks nicht streiken.
Zwar hätten sie das Recht, sich Gewerkschaften anzuschließen und etwa mit Demonstrationen ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, doch «sind Streiks im kirchlichen Dienst ausgeschlossen», heißt es in einer am Freitag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von Kirche und Diakonie. Diese reagierten damit auf einen Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di, die vom 21. bis 25. September eine bundesweite Aktionswoche mit Schwerpunkten in mehreren diakonischen Einrichtungen angekündigt hat.
Kirche und Diakonie stellten klar, dass ihr Sonderweg für die Tariffindung den Arbeitskampf ausschließe. Paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen handeln die Tarife für die Beschäftigten aus. Kommt keine Einigung zustande, tritt eine Schiedskommission zusammen, deren Spruch verbindlich ist. Nach dem eigenen Selbstverständnis könne die gemeinschaftliche Ausgestaltung des Arbeitsrechts und der Dienst von Kirche und Diakonie «nicht durch Streik und Aussperrung ausgesetzt» werden. Deshalb forderten sie die Gewerkschaften mit Nachdruck auf, «den rechtlichen Ausschluss von Streiks zu respektieren».
Kirche und Diakonie in Westfalen und Hannover wollen den Streikaufruf gerichtlich verbieten lassen. Sie reichten nach eigenen Angaben am Dienstag Klage beim Arbeitsgericht Bielefeld ein. Das Arbeitsgericht solle «feststellen, dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie rechtswidrig sind», und den Streikaufruf verbieten. Die Gewerkschaft verwies dagegen auf das grundgesetzliche Recht auf Arbeitskampf.
Hintergrund der Auseinandersetzung sind die Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die sind seit Jahresbeginn festgefahren sind. Die Arbeitnehmervertreter kritisieren die angebotenen Lohnsteigerungen als nicht ausreichend. Sie boykottieren die Verhandlungen seit Januar. Die großen diakonischen Werke Evangelisches Johanneswerk und von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel in Bielefeld hatten angesichts dessen rückwirkend zum 1. Juli eine Erhöhung der Gehälter um vier Prozent beschlossen.
Quelle: epd, zit. n. jesus.de
Zwar hätten sie das Recht, sich Gewerkschaften anzuschließen und etwa mit Demonstrationen ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, doch «sind Streiks im kirchlichen Dienst ausgeschlossen», heißt es in einer am Freitag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von Kirche und Diakonie. Diese reagierten damit auf einen Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di, die vom 21. bis 25. September eine bundesweite Aktionswoche mit Schwerpunkten in mehreren diakonischen Einrichtungen angekündigt hat.
Kirche und Diakonie stellten klar, dass ihr Sonderweg für die Tariffindung den Arbeitskampf ausschließe. Paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen handeln die Tarife für die Beschäftigten aus. Kommt keine Einigung zustande, tritt eine Schiedskommission zusammen, deren Spruch verbindlich ist. Nach dem eigenen Selbstverständnis könne die gemeinschaftliche Ausgestaltung des Arbeitsrechts und der Dienst von Kirche und Diakonie «nicht durch Streik und Aussperrung ausgesetzt» werden. Deshalb forderten sie die Gewerkschaften mit Nachdruck auf, «den rechtlichen Ausschluss von Streiks zu respektieren».
Kirche und Diakonie in Westfalen und Hannover wollen den Streikaufruf gerichtlich verbieten lassen. Sie reichten nach eigenen Angaben am Dienstag Klage beim Arbeitsgericht Bielefeld ein. Das Arbeitsgericht solle «feststellen, dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie rechtswidrig sind», und den Streikaufruf verbieten. Die Gewerkschaft verwies dagegen auf das grundgesetzliche Recht auf Arbeitskampf.
Hintergrund der Auseinandersetzung sind die Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die sind seit Jahresbeginn festgefahren sind. Die Arbeitnehmervertreter kritisieren die angebotenen Lohnsteigerungen als nicht ausreichend. Sie boykottieren die Verhandlungen seit Januar. Die großen diakonischen Werke Evangelisches Johanneswerk und von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel in Bielefeld hatten angesichts dessen rückwirkend zum 1. Juli eine Erhöhung der Gehälter um vier Prozent beschlossen.
Quelle: epd, zit. n. jesus.de
Kirche ist eben doch eine Sonderwelt, und wer bei der Kirche (oder in der Diakonie) arbeitet, verzichtet auf einen Teil seiner bürgerlichen Rechte. Das Motto der Diakonissen "Mein Lohn ist, dass ich darf" steckt immer noch in vielen Köpfen kirchlicher Leitungsfunktionäre. Natürlich zahlt man Gehälter. Aber ein Arbeitgeber wie andere ist die Kirche darum noch lange nicht - und sie behandelt ihre Mitarbeiter eben nach ihrem eigenen Rechtsverständnis. Und das lässt sie sich gegebenenfalls auch von einem staatlichen Gericht bestätigen. Nach der Weimarer Verfassung und dem Grundgesetz regeln die Religionsgemeinschaften als Körperschaften ihre Angelegenheiten selbst - auch unter Einschränkung staatlich garantierter Rechte. Das gilt für den Zölibat katholischer Priester ebenso wie für die Behandlung von Scheidungen bei evangelischen Pfarrern oder eben das Streikrecht. Übrigens werden die Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen in aller Regel schlechter bezahlt als die Angestellten in vergleichbaren kommunalen oder anderen öffentlichen Einrichtungen.
Freitag, 18. September 2009
Ein Fall von später Feindesliebe
Friede der Kreatur
Spinnen waren mir auch zuwider
All meine jungen Jahre,
Ließen sich von der Decke nieder
In die Scheitelhaare,
Saßen verdächtig in den Ecken
Oder rannten, mich zu erschrecken,
Über Tischgefild und Hände,
Und das Töten nahm kein Ende.
Erst als schon die Haare grauten,
Begann ich sie zu schonen
Mit den ruhiger Angeschauten
Brüderlich zu wohnen;
Jetzt mit ihren kleinen Sorgen
Halten sie sich still geborgen,
Lässt sich einmal eine sehen,
Lassen wir uns weislich gehen.
Hätt ich nun ein Kind, ein kleines,
In väterlichen Ehren,
Recht ein liebliches und feines,
Würd ich’s mutig lehren,
Spinnen mit den Händen fassen
Und sie freundlich zu entlassen;
Früher lernt’ es Friede halten
Als es mir gelang, dem Alten.
Gottfried Keller (1819-1890)
Spinnen waren mir auch zuwider
All meine jungen Jahre,
Ließen sich von der Decke nieder
In die Scheitelhaare,
Saßen verdächtig in den Ecken
Oder rannten, mich zu erschrecken,
Über Tischgefild und Hände,
Und das Töten nahm kein Ende.
Erst als schon die Haare grauten,
Begann ich sie zu schonen
Mit den ruhiger Angeschauten
Brüderlich zu wohnen;
Jetzt mit ihren kleinen Sorgen
Halten sie sich still geborgen,
Lässt sich einmal eine sehen,
Lassen wir uns weislich gehen.
Hätt ich nun ein Kind, ein kleines,
In väterlichen Ehren,
Recht ein liebliches und feines,
Würd ich’s mutig lehren,
Spinnen mit den Händen fassen
Und sie freundlich zu entlassen;
Früher lernt’ es Friede halten
Als es mir gelang, dem Alten.
Gottfried Keller (1819-1890)
Aus zwei mach eins...
Partnerhoroskope (auch Beziehungshoroskop, Synastrie) sind eine Horoskopart, die ganz allgemein Aufschluss über die Beziehung zwischen Menschen geben sollen, die viel miteinender zu tun haben. Jede Art der Partnerschaft kommt dafür in Betracht, ob Liebesbeziehung, Verwandtschaftsbeziehung oder auch Geschäftspartnerschaft.
Es ist vor allem der Charakter, der über das langfristige Funktionieren einer Partnerschaft entscheidet. Deshalb werden in Partnerhoroskopen die Eigenschaften beider Partner gegenübergestellt. Dazu benötigt man die genauen Geburtsdaten und Geburtsorte der Partner.
Es gibt zwei Techniken, um Partnerhoroskope zu erstellen.
Das Combin: Das Combin ist ein Partnerhoroskop, bei dem aus den Geburtsdaten der beiden Partner ein rechnerischer Mittelwert gebildet wird. So ergibt zum Beispiel der 14.6.1975 und der 14.8.1973 den 14.7.1974. für dieses Datum (einschliesslich Uhrzeit) und dem ebenfalls berechneten mittleren Geburtsort wird ein neues Horoskop erstellt, das Aussagen über die betreffende Partnerschaft erlaubt. Das Combin hat sich in der Praxis gut bewährt. Liegt das Ziel bei einem Partnerhoroskop bei der Betrachtung der Beziehung als einer Einheit, die Veränderungen unterliegt und wie ein selbständiges Individuum seine Eigenschaften besitzt, dann ist das Combin die richtige Wahl.
Das Composit: Beim Composit wird aus den Mittelwerten der Planeten und Achsen beider Partner ein neues Horoskop berechnet. Insgesamt ist das composit umstrittener als das Combin, obwohl es das gleiche Grundprinzip des „aus 2 mach 1“ vertritt.
Ausführliche Partnerhoroskope sind nur für kompetente Astrologen mit gutem Ergebnis zu bewältigen. Ein einzelnes Horoskop ist schon sehr komplex und anspruchsvoll. Für zwei Horoskope gilt dies umso mehr. Partnerhoroskope erfordern daher entsprechend viel Zeit bei der Erstellung und sind deshalb zwangsläufig teurer.
Partnerhoroskope.net
Es ist vor allem der Charakter, der über das langfristige Funktionieren einer Partnerschaft entscheidet. Deshalb werden in Partnerhoroskopen die Eigenschaften beider Partner gegenübergestellt. Dazu benötigt man die genauen Geburtsdaten und Geburtsorte der Partner.
Es gibt zwei Techniken, um Partnerhoroskope zu erstellen.
Das Combin: Das Combin ist ein Partnerhoroskop, bei dem aus den Geburtsdaten der beiden Partner ein rechnerischer Mittelwert gebildet wird. So ergibt zum Beispiel der 14.6.1975 und der 14.8.1973 den 14.7.1974. für dieses Datum (einschliesslich Uhrzeit) und dem ebenfalls berechneten mittleren Geburtsort wird ein neues Horoskop erstellt, das Aussagen über die betreffende Partnerschaft erlaubt. Das Combin hat sich in der Praxis gut bewährt. Liegt das Ziel bei einem Partnerhoroskop bei der Betrachtung der Beziehung als einer Einheit, die Veränderungen unterliegt und wie ein selbständiges Individuum seine Eigenschaften besitzt, dann ist das Combin die richtige Wahl.
Das Composit: Beim Composit wird aus den Mittelwerten der Planeten und Achsen beider Partner ein neues Horoskop berechnet. Insgesamt ist das composit umstrittener als das Combin, obwohl es das gleiche Grundprinzip des „aus 2 mach 1“ vertritt.
Ausführliche Partnerhoroskope sind nur für kompetente Astrologen mit gutem Ergebnis zu bewältigen. Ein einzelnes Horoskop ist schon sehr komplex und anspruchsvoll. Für zwei Horoskope gilt dies umso mehr. Partnerhoroskope erfordern daher entsprechend viel Zeit bei der Erstellung und sind deshalb zwangsläufig teurer.
Partnerhoroskope.net
Architekt auf dem Dach
Unser Architekt, DI Josef Fürstl, auf dem Dach der Lutherkirche. Er hat sich entschlossen, die Restaurierung der Turmspitzen selbst durchzuführen - und ließ sich auch die eigenhändige Demontage nicht nehmen.