Donnerstag, 3. Dezember 2009

Minarette

Die Mehrheit der Schweizer hat begriffen, was jeder Muslim weiß: Minarette sind kein bloßer Bauschmuck, sondern politische Symbole, sie verkörpern einen Machtanspruch. Sie dienen daher keineswegs dem Religionsfrieden, den die Schweizer auf alle Fälle wahren wollen.

Aus einem Kommentar im Deutschlandradio Berlin

Währinger Gürtel

Aus der weltanschaulichen Landkarte...

In den letzten Jahren hat der Okkultismus als Element der esoterisch orientierten „New Age“- Bewegung einen ungeahnten Aufschwung erfahren, der sich auch in Zahlen dokumentieren lässt: In jeder bayerischen Gemeinde über 200000 Einwohnern gibt es mindestens einen spiritistischen Zirkel, der schwarze Messen und Satanskulte betreibt; jeder achte Bundesbürger ist davon überzeugt, schon einmal gelebt zu haben, und der Okkultismusbeauftragte des Bayerischen Kultusministeriums weiß von Klassen zu berichten, in denen sich bis zu 40% der Schüler dem Teufel verschrieben haben.

Advent im Gemeindesaal

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Oh ja, das trifft es

Weihe des Schmerzes

Schon meinen Spielgenossen hieß ich Träumer;
Denn wie ein Bruder engverwandt von je,
Fühlt' ich, o Schmerz, du tiefer, allgeheimer,
Mich dir und deinem dunklen Weh.

Wenn lachend über mir des Lebens blauer
Lichthimmel hängt, mich Scherz und Lust umhallt,
Doch stets zu dir in deine ernste Trauer
Zurückgezogen werd' ich bald.

In mich mit langen, durst'gen Zügen sauge
Ich deinen Odem, während so vertraut,
Und wie aus Weltalltiefen doch, dein Auge,
Das große, dunkel auf mich schaut.

Da fühl' ich: aus dem düstern Reich dort unten
Nur kommt die Weihe in des Menschen Brust,
Und matt und schal erscheint mit ihren bunten
Trugbildern mir der Erde Lust.

Adolf Friedrich von Schack (1815-1894)

Theresiengasse blau

Gestaltung

konkrete gestaltung ist jene gestaltung, welche aus ihren eigenen mitteln und gesetzen entsteht, ohne diese aus äusseren naturerscheinungen ableiten oder entlehnen zu müssen. die optische gestaltung beruht somit auf farbe, form, raum, licht, bewegung. obschon jede schöpferische gestaltung durch inspiration angeregt wird, ist sie ohne klare und präzise formung nicht zu vollenden.

Max Bill

Winterpause

Im Park von Schloss Schönbrunn

Dienstag, 1. Dezember 2009

"... gesetzlich geschützt." Wenigstens in der Regel

Religion ist ein kontroverses Thema in diesen Krisenzeiten: Kruzifixe, Minarette, Burka und Tschador - und in Deutschland jetzt einmal mehr die Frage des Sonntags. Hier hat das Bundesverfassungsgericht eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die dem völligen weltanschaulichen Einerlei, der Taubheit gegenüber den Stimmen von Herz und Seele und dem wahnsinnigen Dienst am Götzen Konsum wenigstens einen kleinen Damm entgegenstellt.

So schützt man die christliche Religion. Nicht, indem man wie in der Schweiz der muslimischen Minderheit verbietet, ihre Gotteshäuser entsprechend ihren Glaubenstraditionen zu bauen – nämlich mit Minarett! – sondern indem man sicherstellt, dass die christliche Mehrheit den prägenden Einfluss auf Grundordnungen des gesellschaftlichen Lebens behält. Also nicht durchs Beschneiden der Religionsfreiheit bei einer Minderheit, sondern durchs Bewahren der religiösen Mehrheitskultur.

Zu dieser Mehrheitskultur gehört die Einteilung der Woche in sechs Arbeitstage und einen freien Tag, den christlichen Sonntag, laut Bibel der Tag der Auferstehung. Dem folgt auch das Grundgesetz, das hierbei den Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung übernimmt, wo es klipp und klar heißt: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Angesichts dieser Bestimmung blieb den Karlsruher Richtern gar nichts anderes übrig, als das Berliner Ladenöffnungsgesetz zu kippen. Denn das sieht verkaufsoffene Sonntage nicht etwa als Ausnahme vor, sondern macht sie im Advent zur Regel, weil da nämlich in der Hauptstadt durchgehend verkauft werden kann, vom 1. Advent bis zum Mittag des 24. Dezembers in einer Tour, ohne einen einzigen Tag der Unterbrechung. In einer christlich bedeutsamen Zeit, dem Advent als Vorbereitung auf die Geburt Christi, wurde da der Sonntagsschutz komplett abgeräumt.

Dadurch aber, so haben die Kirchen mit Recht argumentiert, wird zahlreichen Beschäftigten im Handel die Möglichkeit genommen, Adventsonntage frei zu gestalten und sie so einzurichten, wie es christlichem Lebensprinzip entspricht: Kirchgang am Morgen, am Nachmittag Zeit für Gemeinschaft in der Familie oder in der Gemeinde, für Singen, Vorlesen, Nachdenken. Es ist ein Stück Religionsfreiheit, solches tun zu können. Diesem Recht gegenüber sind Einschränkungen begründungspflichtig. Es muss also ein besonderer, zusätzlicher Anlass, ein höheres Interesse bestehen, um jenes Recht einzuschränken. Ein solches höheres Interesse aber ist nicht erkennbar, wenn wie in Berlin der gesamte Advent zur verkaufsoffenen Zeit wird.

Die Karlsruher Richter haben das Vorweisen eines solchen höheren Interesses übrigens für das ganze Jahr gefordert und damit deutlich gemacht, dass die Sonntagsruhe grundsätzlich die Regel und eine Ladenöffnung nur eine Ausnahme ist, für die es stets besondere Gründe geben muss. Die werden sich zuzeiten wohl finden lassen – Stadtfeste oder besondere Gegebenheiten durch den Tourismus –, aber man muss sie anführen können und darf nicht einfach sagen, Kaufen und Verkaufen seien im Grunde dasselbe wie das Freihaben am Sonntag. Nein, das Freihaben geht vor.