Samstag, 21. März 2009
Die Rosette der Lutherkirche
Hessische Schulen - von vorgestern?
Das Wiesbadener Institut für Qualitätsentwicklung untersuchte der Zeitung zufolge in den letzten beiden Jahren 614 hessische Schulen. Dabei wurden 12.000 Unterrichtsstunden besucht und die Kommunikation zwischen Lehrern, Schulleitung, Vereinen und Schulträgern analysiert. In 70 Prozent der Stunden herrschten noch immer Frontalunterricht und Einzelarbeit, heißt es in dem Bericht. (...)
Gruppenarbeit, Diskussionen und selbstständiges Erarbeiten von Inhalten seien dagegen eher die Ausnahme als die Regel, bemängelt die Studie. Es gebe außerdem kaum Austausch unter den Lehrenden über Unterrichtsmaterial und Lehrmethoden. Selbstkontrolle sei an den meisten Schulen ein Fremdwort. (...)
Einfach - aber sicher richtig
„Bekehrte schießen nicht“, sagte Lehmann bei einer Veranstaltung der Evangelischen Nachrichtenagentur idea am 14. März auf der Buchmesse in Leipzig. Bei dem Amoklauf hatte ein 17-jähriger Schüler am 11. März 15 Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Danach war eine Debatte darüber entbrannt, ob Deutschland ein schärferes Waffenrecht braucht oder mehr Psychologen, die sich an Schulen um Kinder und Jugendliche kümmern. Ein Großteil der jungen Menschen heute kenne weder Gott noch die Zehn Gebote, sagte Lehmann. Dabei könne ein persönliches Verhältnis zu Gott den Menschen Selbstwertgefühl geben. „Wer zu Jesus gehört, kann sich geliebt und geborgen fühlen.“ Und genau dieses Gefühl vermissten viele junge Menschen heute.
idea.de
Mit dem Tod muss man immer rechnen
Durch den Tod ihrer Mitreisenden war der Norwegen-Urlaub einer Frau nicht erheblich beeinträchtigt, und die Fortsetzung der Ferien war ihr rechtlich gesehen zumutbar. So jedenfalls urteilten Richter des Amtsgerichts Bonn – moralisch für Laien womöglich nicht auf Anhieb verständlich.
Im betreffenden Fall war eine Frau durch einen Steinschlag getötet worden. Ihre Begleiterin, die unverletzt geblieben war, wollte nach dem tragischen Geschehen vorzeitig nach Hause zurück – formal war das eine Reise-Kündigung – und erwartete einen kostenfreien Rücktransport. Der Reiseveranstalter organisierte zwar diesen frühzeitigen Rückflug, verlangte aber von der betroffenen Kundin durch eine Klage die Mehrkosten in Höhe von rund 185 Euro zurück.
Zu Recht, so die Bonner Richter. Denn zur Kündigung mit kostenfreiem Rücktransport war die überlebende Urlauberin nach Juristen-Meinung nicht berechtigt, weil die Reise selbst nicht "mit Mängeln behaftet" und somit auch "nicht beeinträchtigt" war. Nüchtern formulieren die Juristen: "Die seelische Beeinträchtigung, die auf Seiten der Beklagten zweifellos vorlag, stellt kein Kriterium der Unzumutbarkeit…dar."
Urteil AG Bonn, Az.: 16 C 53/06 [Rheinische Post]
Kinderlärm oder Behinderte im Frühstücksraum können nach Ansicht deutscher Gerichte einen Reisemangel darstellen, nicht aber der Tod eines Mitreisenden. Gilt das auch für Eltern und Kinder? "Mitten wir im Leben sind mit dem Tod umfangen..." Diese mittelalterliche Weisheit bestimmt offenbar auch heute noch deutsche Rechtsprechung. Und da sage einer, wir lebten nicht im christlichen Abendland...

Ja, damals...
Ich will mich zum deutschen Professor begeben,
Der weiß das Leben zusammenzusetzen,
Und er macht ein verständlich System daraus;
Mit seinen Nachtmützen und Schlafrockfetzen
Stopft er die Lücken des Weltenbaus.
Heinrich Heine
