Freitag, 14. Mai 2010
Was für ein Wort!
welt.de
Von Opfer zu Opfer - oder: "Haben Sie denn auch eine Attentats-Erfahrung?" Was für eine Wortschöpfung!
Die arme Zeit

Donnerstag, 13. Mai 2010
Geld
Offenes WLAN
In einem Prozess klagte eine Musikerin (Inhaberin der Rechte an einem Musiktitel), dass deren Musiktitel über einem privaten Internet-Anschluss von einer Tauschbörse heruntergeladen wurde. Der Anschluss-Inhaber konnte jedoch zweifelsfrei belegen, diesen Download nicht getätigt zu haben, der er zu der Zeit im Urlaub war.
Die Karlsruher Richter haben im konkreten Fall beschlossen, dass sich daraus jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz ableiten lässt, sondern lediglich ein Anspruch auf Unterlassung besteht."
Mittwoch, 12. Mai 2010
Ökumene von unten
Ökumene beginnt vor Ort in konkreten Situationen, nicht an den Schreibtischen der Theologen oder bei den Kirchenleitungen. Das gilt für das gemeinsame Abendmahl in Strafanstalten und Spitälern und auch für den Religionsunterricht. In deutschen Berufsschulen wird seit Jahren schon gemeinsam konfessions-. ja religionsübergreifender Religionsunterricht erteilt; und im Beruflichen Gymnasium in Hessen gibt es zwar konfessionell getrennten Unterricht, aber die Schüler können frei wählen, ob sie in evangelischen oder katholischen RU oder in Ethik gehen möchten. So hatte ich in Gelnhausen mal eine Muslima im evangelischen Unterricht, Katholiken sowieso, und einige haben sogar in evangelischer Religionslehre Abitur gemacht (schriftlich oder mündlich), ohne dafür einer Sondergenehmigung zu bedürfen. Auf den Abiturzeugnissen stand freilich nur "Religion" - ohne konfessionelle Präzisierung...
Dienstag, 11. Mai 2010
Bitte keine falsche Scham!
"Wer im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen nach Depressionen, Angstzuständen, chronischer Müdigkeit, einem Nervenzusammenbruch oder anderen psychischen Beschwerden verneint, während er tatsächlich wegen Depression in ärztlicher Behandlung war, handelt arglistig.
Das Landgericht Saarbrücken (AZ: 12 O 193/08) macht damit klar, dass die Versicherung in diesem Fall nicht zahlen muss, weil die Arglist zur Anfechtung des Vertrages berechtigt. In dem Fall hatte der Betroffene nach dem Tod seines Vaters zur Bewältigung der Trauer einen Arzt aufgesucht, diesen Umstand aber nicht für erheblich gehalten. Das sei jedoch nicht angebracht gewesen, entschied das Gericht. Es handele sich bei derartigen Behandlungen eben nicht um alltägliche und vor allen Dingen völlig unwichtige gesundheitliche Einschränkungen, wenn deshalb sogar eine Behandlung stattfindet."
Quelle: http://www.optimal-absichern.de
Klingt banal, ist aber ein weiser Rat
Viele Menschen werden gegen eine solche Sichtweise protestieren: Ob ich mich in meinem Beruf wohl fühle, hängt doch auch von meinen Kollegen und meinem Chef ab. Damit eine Ehe gelingt, braucht es doch 2 Menschen. Dass meine Steuerlast wächst, liegt doch an der Regierung. Das stimmt. Aber machen Sie sich klar: Wie Sie die anderen Menschen und die Situation um sich herum in Ihrem Inneren wahrnehmen, hängt einzig und allein von Ihnen ab."


